VORSCHRIFTEN

WIRTSCHAFTLICHKEIT DURCH DIAGNOSTISCHE BILDGEBUNG
 

EU-SCHWELLENWERT FÜR BESCHAFFUNGEN

Beschaffungen müssen nach den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden. Die neuesten Vergaberechtsänderungen wurden auch in das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen integriert. Es ist nicht nur bei Bauleistungen, sondern auch bei Dienst- und Lieferleistungen anzuwenden.
C• CONSULTING hilft dem Auftraggeber die Vorschriften einzuhalten, die bei Projekten über dem Schwellenwert nach den Richtlinien der EWG zu vergeben sind. Eine Aufteilung in Teilprojekten ist in der Regel nicht zulässig. Durch die strukturierte Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen und Auswertungen der Angebote nach medizintechnischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie weitere Formalitäten des Angebotsverfahrens, werden sie durchgehend und überprüfbar dokumentiert.
Zur Anwendung verpflichtet sind Körperschaften des Bundes, der Länder und Gemeinden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Unternehmen, die der staatlichen Kontrolle unterliegen und im Allgemeininteresse nicht gewerblich tätig sind, bzw. von Gebietskörperschaften überwiegend finanziert oder beherrscht werden.

 

 

DER RECHTSWEG

Nach § 97 Abs. 7 GWB haben Anbieter einen einklagbaren Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften. Bei nicht Einhaltung können Anbieter eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei der Vergabekammer beantragen und gegebenenfalls Beschwerde gegen die Entscheidung beim OLG einreichen. Die Vergabe wird bis zum Ende der Nachprüfung ausgesetzt. Wird ein Verstoß nachgewiesen, kann eine Aufhebung der Ausschreibung mit Schadensersatz angeordnet werden. Bereits erteilte Aufträge bleiben bestehen, entgangene Gewinne sind den Anbietern zu ersetzen. Bei europaweiten Verfahren sind alle Bieter 2 Wochen vor dem beabsichtigen Zuschlag über das Ergebnis des Verfahren zu informieren. Auf schriftlichen Antrag hin kann ein Bewerber nach dem Zuschlag eine Offenlegung der Gründe verlangen.